Am Samstag, 7. Juni 2025, kam es im Rahmen eines B-Junioren Landesligaspiels zwischen dem FC Erzgebirge Aue II und dem FSV Zwickau in Grünhain-Beierfeld zu einem Vorfall, der dazu führte, dass der Schiedsrichter das Spiel beim Stand von 1:0 abbrechen musste.
Eine Gruppe von Chaoten stürmte aus dem angrenzenden Waldstück auf das Sportgelände und griff unvermittelt Zuschauer im Gästebereich an. Laut Polizeiangaben wurden vier Personen verletzt, eine Person musste ins Krankenhaus. Es kam zu einer Festnahme.
Eine schockierende, unverständliche und feige Tat, die nur Verlierer hat.
SFV-Vizepräsident Volkmar Beier ist mit allen Beteiligten im Austausch und sagt: „Ich bin schockiert von den Bildern, die sehr betroffen machen. Den verletzten Personen wünsche ich schnelle Genesung und dass sie die Freude am Fußball behalten. Spieler, Trainer und Schiedsrichter sind entsetzt, glücklicherweise aber unverletzt geblieben. Es muss von allen Seiten alles getan werden, um den Vorfall aufzuarbeiten, Täter zu ermitteln und Schlüsse daraus zu ziehen. Es kann nicht sein, dass mittlerweile bereits Jugendspiele unter Polizeischutz gestellt werden müssen. Dieser feige und hinterhältige Angriff ist durch nichts zu rechtfertigen und auf das Schärfste zu verurteilen. Wir sind als Verband mit beiden Vereinen im engen Austausch zu den Vorkommnissen. Generell erwarten wir von allen Mitgliedsvereinen eine aktive Einflussnahme auf das Verhalten ihrer Anhänger. Das schließt auch die Spieltagsvorbereitung mit ein, für die wir unsere Unterstützung anbieten.“
13. Juni 2025 | SFV-Jugendsportgericht mit Spielwertung
Das SFV-Jugendsportgericht hat in der Sportrechtssache wegen des Spielabbruchs im Spiel der Landesliga B-Junioren zwischen dem FC Erzgebirge Aue II und dem FSV Zwickau ein Urteil gefällt. Demnach wird das Spiel mit 0:2 Toren für den FC Erzgebirge Aue als verloren und mit 2:0 Toren für den FSV Zwickau als gewonnen gewertet. Außerdem verurteilt das Jugendsportgericht wegen des schuldhaften Herbeiführens eines Spielabbruchs den FC Erzgebirge Aue zu einer Geldstrafe.